Für den Erhalt und Schutz der Biodiversität sind Informationen über deren Zustand eine wichtige Grundlage. Das Biodiversitätsmonitoring NRW liefert im Sinne von § 6 Bundesnaturschutzgesetz und den §§ 3 und 5 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens landesweite Indikatoren, die den Zustand und Veränderungen der Biodiversität abbilden. Als repräsentative Kenngrößen geben diese Biodiversitäts-Indikatoren Auskunft über Entwicklungen der biologischen Vielfalt in der Gesamtlandschaft und ihrer Hauptlebensräume.
Die biologische Vielfalt NRWs setzt sich aus einer Vielzahl von Arten, Lebensräumen und Landschaften zusammen. Sie bilden unterschiedliche Betrachtungsebenen für die Beobachtung der Biodiversität. Als Biodiversitäts-Indikatoren werden Kenngrößen dieser unterschiedlichen Betrachtungsebenen genutzt, wie z.B. die Artenvielfalt bestimmter Organismengruppen oder die Flächengröße wertgebender Strukturen und Lebensräume.
Das Biodiversitätsmonitoring NRW nimmt zum einen eine differenzierte Betrachtung der Hauptlebensräume Agrarlandschaft, Wald, Siedlung und Gewässer vor und stellt Daten zu deren Zustand und Veränderungen bereit. Zum anderen erfolgt für die „Gesamtlandschaft“ eine zusammenfassende Betrachtung aller Hauptlebensräume. Die Gesamtlandschaft NRWs besteht aus den genutzten Agrar-, Forst-, Industrie- und Siedlungslandschaften sowie ihrer extensiv oder ungenutzten Bestandteile in Schutzgebieten für die Natur.
Einige der dargestellten Biodiversitäts-Indikatoren fließen in Berichterstattungen des Landes NRW ein (Umweltzustand, Klimafolgen, Biodiversitätsstrategie, Nachhaltigkeitsindikatoren). Der beschriebene Ist-Zustand kann durch einen Vergleich mit angestrebten Zielwerten bewertet werden.