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Biodiversitätsmonitoring NRW

Das Biodiversitätsmonitoring NRW dokumentiert landesweit systematisch und dauerhaft den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität Nordrhein-Westfalens. Die Beobachtungen erfolgen im Auftrag des Landesnaturschutzgesetzes NRW.

Trendentwicklungen der biologischen Vielfalt NRWs werden vor dem Hintergrund sich wandelnder Nutzungen und Umweltveränderungen sowie der Durchführung von Naturschutz-Maßnahmen erfasst.

Das Biodiversitätsmonitoring NRW umfasst verschiedene Monitoring-Programme. Die wichtigsten Bausteine sind die Ökologische Flächenstichprobe, das Biotopmonitoring und das Artenmonitoring.

Ökologische Flächenstichprobe NRW

© LANUV - Geobasis NRW

Die Ökologische Flächenstichprobe (ÖFS) ist ein Untersuchungsprogramm zur landesweiten Langzeitbeobachtung der Biodiversität in der Gesamtlandschaft Nordrhein-Westfalens. Seit 1997 werden in der ÖFS auf repräsentativen, zufällig ausgewählten Stichprobenflächen Biotop- und Nutzungstypen, Gefäßpflanzen und Brutvögel nach standardisierten Methoden erfasst. Die Ergebnisse der Kartierungen werden unter Anwendung statistischer Methoden analysiert. So entstehen landesweit gültige Hochrechnungen und Aussagen zu Trendentwicklungen.

Die Ergebnisse sind wesentliche Grundlage des Beitrags NRWs zur Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie sowie Bestandteil der nordrhein-westfälischen Berichterstattung zu Umweltzustand und Klimawandelfolgen. Des Weiteren fließen die Daten in die Evaluierung der NRW-Agrarumweltmaßnahmen ein und bilden die Grundlage von Indikatoren der Biodiversitätsstrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes NRW sowie der Länder-Initiative Kernindikatoren.

Biotopmonitoring NRW

© J. Kolk

Das Biotopmonitoring NRW ist ein Programm des Landes NRW zum Monitoring der seltenen Lebensräume gemäß §11 der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

Im Biotopmonitoring werden die in NRW seltenen und sehr seltenen FFH-Lebensraumtypen mittels einer repräsentativen Stichprobe oder in einem Totalzensus untersucht. Die Auswertung der erfassten Parameter erlaubt eine Bewertung des qualitativen Zustands, welcher in die Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie gemäß § 17 einfließt.

Insgesamt umfasst das Biotopmonitoring rund 2.200 Untersuchungsflächen. Zu den FFH-Lebensraumtypen im Totalzensus gehören in NRW natürliche und naturnahe Lebensräume auf nährstoffarmen Standorten wie kalkhaltige Stillgewässer, Kalk-Pionierrasen und lebende Hochmoore. FFH-Lebensraumtypen, die stichprobenhaft erfasst werden, sind mehrheitlich halbnatürliche Ersatzgesellschaften historischer Kulturlandschaften, dazu gehören Heiden, Kalk-Trockenrasen und Eichenwälder. Weiterführende Informationen zum Biotopmonitoring sind im Artikel Der qualitative Zustand von FFH-Lebensraumtypen in NRW (LANUV, 2020) veröffentlicht.

Artenmonitoring

© J. Kolk

Im Rahmen des Artenmonitorings wird die Entwicklung von Tier- und Pflanzenarten, welche in den Anhängen II, IV oder V der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelistet sind, sowie weiterer planungsrelevanter Arten beobachtet. Auf zahlreichen Stichprobenflächen wird landesweit die Populationsentwicklung, die Habitatqualität sowie der Erhaltungszustand dieser Arten erfasst.