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Biodiversitäts-Indikatoren des Landes Nordrhein-Westfalen

Auf Grundlage der im Biodiversitätsmonitoring NRW erfassten Daten und weiteren Daten berechnet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Sinne des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes landesweite Biodiversitäts-Indikatoren. Sie bilden Trends der biologischen Vielfalt Nordrhein-Westfalens ab und können beispielsweise genutzt werden, um die Zielerreichung der Biodiversitätsstrategie des Landes zu dokumentieren. Einige der Indikatoren fließen in die Umweltberichterstattung sowie das Klimafolgen- und Anpassungsmonitoring des Landes ein.

Das Biotopmonitoring des Landes Nordrhein-Westfalen ist Bestandteil der landesweiten Monitoringvorhaben gemäß Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG). Die Ergebnisse des Biotopmonitorings fließen alle sechs Jahre in den landesweiten und bundesweiten FFH-Bericht ein.