Die Ermittlung von Zielwerten erfolgt auf der Grundlage artspezifischer Bestandsgrößen, die in einem festgelegten zukünftigen Jahr (2030) voraussichtlich erreicht werden, wenn alle notwendigen naturschutzfachlichen Maßnahmen in ausreichendem Umfang umgesetzt werden. Anschließend werden die einzelnen artspezifischen Zielwerte pro Teilindikatoren-Artenset zu einem Zielwert zusammengefasst. Analog wird bei der Ermittlung des Gesamtindikators verfahren.
Um den Indikator in Beziehung zu einem Zielwert zu setzen, wurden für die Teilindikatoren Agrarland, Wälder, Siedlung und Gewässer Zielwerte für das Jahr 2030 wie folgt berechnet. Je Vogelart und je ÖFS-Stichprobenfläche wurde das Maximum über die verschiedenen Wiederholungsaufnahmen aus den Jahren 1997 bis 2015 berechnet. Diese stellen die Zielwerte für das Jahr 2030 dar. Bei jeder Indikator-Vogelart wurde dieser Zielwert ins Verhältnis zur Vorkommenshäufigkeit im Jahr 2015 gesetzt. Als Ergebnis ergibt sich für jede Vogelart ein Zielerreichungsgrad in Prozent. Anschließend wird für jeden der vier Teilindikatoren aus allen artspezifischen Einzel-Zielerreichungsgraden das gewichtete Mittel der Erreichungsgrade je Teilindikator gebildet. Zuletzt wird aus den Zielerreichungsgraden der vier Landschaftstypen 'Agrarland', 'Wald', 'Siedlung' und 'Gewässer' entsprechend ihrer Flächenanteile an der Landesfläche der gewichtete NRW-Zielerreichungsgrad, also der Gesamtindikator 'Artenvielfalt und Landschaftsqualität' berechnet.
Alle Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens wurden unter Berücksichtigung definierter Grundsätze und vorhandener Grundlagendaten auf ihre Eignung als Indikatorart geprüft. Folgende Vogelarten wurden als Indikatorarten ausgewählt:
Teilindikator „Agrarland“ (14 Brutvogelarten): Bluthänfling, Feldlerche, Feldsperling, Goldammer, Kiebitz, Neuntöter, Rebhuhn, Schleiereule, Star, Steinkauz, Stieglitz, Turmfalke, Turteltaube, Wiesenpieper
Teilindikator „Wald“ (19 Brutvogelarten): Baumpieper, Buntspecht, Gartenbaumläufer, Grauspecht, Hohltaube, Kernbeißer, Kleiber, Kleinspecht, Mittelspecht, Nachtigall, Pirol, Schwarzspecht, Sumpfmeise, Trauerschnäpper, Waldbaumläufer, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldschnepfe, Weidenmeise
Teilindikator „Siedlung“ (16 Brutvogelarten): Bachstelze, Dohle, Elster, Feldsperling, Girlitz, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Schleiereule, Star, Stieglitz, Türkentaube, Turmfalke
Teilindikator „Gewässer“ (12 Brutvogelarten): Blässhuhn, Eisvogel, Gebirgsstelze, Graugans, Haubentaucher, Reiherente, Rohrammer, Stockente, Teichhuhn, Teichrohrsänger, Wasseramsel, Zwergtaucher
Alle Bestandsgrößen der Indikatorarten werden im Rahmen der Ökologischen Flächenstichprobe NRW (ÖFS) erhoben.
Die Berechnungen erfolgen als Hochrechnung von Daten der ÖFS NRW. Die ÖFS untersucht auf repräsentativen Stichprobenflächen den Zustand und die Entwicklung von Arten und Lebensräumen Nordrhein-Westfalens. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt anhand statistischer Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um tatsächliche Änderungen statt um Schwankungen in der Stichprobe handelt. Auch wenn eine Zeitreihe ansteigt oder abfällt, kann aus statistischer Sicht „kein Trend“ vorliegen, wenn die Zu- oder Abnahmen im Vergleich zum Schwankungsbereich des Trends zu gering ausfallen.
Für den Indikator werden mittels Anwendung statistischer Verfahren zwei Trendaussagen getroffen, die sich hinsichtlich des betrachteten Zeitraumes unterscheiden:
1. Trend über den gesamten Zeitraum seit Beginn der Messungen (1999-2021)
2. Zehn-Jahres-Trend (2012-2021)
Die Trendbewertung und Signifikanzprüfung erfolgt nach der Methode des Umweltbundesamtes für die Indikatoren des Monitoringberichtes zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (Meyer 2018, Umweltbundesamt 2019a und b). Es handelt sich um eine standardisierte Methodik der Indikatorbewertung.
Identifiziert werden bei der Betrachtung der gesamten Zeitreihe (1999 bis 2021) sowohl steigende und fallende Trends als auch quadratische Trends (zum Teil mit einer Trendumkehr). Folgende Trendaussagen sind dabei möglich:
- Steigender Trend
- Fallender Trend
- Steigender quadratischer Trend
- Fallender quadratischer Trend
- Trend mit Trendumkehr (zuerst fallend, dann steigend)
- Trend mit Trendumkehr (zuerst steigend, dann fallend)
- Kein Trend
Die Ermittlung quadratischer Trends ist aus mathematischen Gründen für einen Zeitraum von zehn Jahren nicht sinnvoll. Daher werden für den Zehn-Jahres-Trend ausschließlich lineare Trends berechnet. Folgende Trendaussagen sind möglich:
- Steigender Trend
- Fallender Trend
- Kein Trend
Die Aussage „kein Trend“ bedeutet, dass aus statistischer Sicht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer tatsächlichen Veränderung ausgegangen werden kann. Die Werte des Indikators ändern sich in diesem Fall im Vergleich zum Schwankungsbereich des Trends zu geringfügig.
Literaturangaben:
Meyer, M. (2018): Quantitative Bewertung von Umweltindikatoren. Handbuch zur fachgerechten Bedienung der Anwendung. Hg. v. Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH. Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH. Osnabrück (GWS Discussion Paper Series).
Umweltbundesamt (2019a): Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie der Bundesregierung. Umweltbundesamt. Dessau-Roßlau.
Umweltbundesamt (2019b): Quantitative Bewertung von Umweltindikatoren. UBA Texte 37/2019. Umweltbundesamt. Dessau-Roßlau.