Artenvielfalt und Landschaftsqualität

Agrarlandschaft
Artenvielfalt und Landschaftsqualität - Teilindikator Agrarlandschaft, © Adobe Stock_C.-J. Bautsch © Adobe Stock_C.-J. Bautsch
Der Teilindikator Agrarlandschaft des Indikators Artenvielfalt und Landschaftsqualität bewertet die Agrarlandschaft NRWs als Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten des Offenlandes. Die Bestandsentwicklung repräsentativer Vogelarten der Agrarlandschaft zeigt Veränderungen von Bewirtschaftungsformen und die Auswirkungen weiterer anthropogener Einflüsse auf die Habitatqualität an. Brutvogelarten reagieren sensibel auf Veränderungen der Nutzung und der Strukturvielfalt der Agrarlandschaft und eignen sich daher gut als Indikatorgruppe. Der Indikator ist Teil des Indikatoren-Sets der nordrhein-westfälischen Umweltberichterstattung, der Biodiversitätsstrategie NRW und der Nachhaltigkeitsstrategie NRW.

Einheit: Zielerreichungsgrad [%]

Stand und Trend

Die aktuelle „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ der Agrarlandschaft liegt noch weit vom Zielbereich entfernt. In den vergangenen zehn Jahren zeigt der Indikatorverlauf keinen statistisch signifikanten Trend. Über den gesamten dargestellten Zeitraum hat sich der Verlauf von einem fallenden zu einem leicht steigenden Trend umgekehrt.

Bedeutung

Das Kollektiv der 14 Vogelarten, deren Bestandsentwicklungen die Grundlage dieses Indikators bilden, steht in Nordrhein-Westfalen stellvertretend für die Bestandsentwicklung anderer Tier- und Pflanzenarten im Lebensraum Agrarlandschaft. Der Indikator bildet somit die Qualität von Biotop- und Lebensraumtypen der Agrarlandschaft in der Normallandschaft NRWs ab. Verbessert sich die Lebensraumqualität z.B. durch eine Erhöhung der Strukturvielfalt oder eine Abnahme der Beeinträchtigungen, so nehmen lebensraumtypische Arten zu; im umgekehrten Fall nehmen die Bestände ab.

Der Indikator ist einer der vier Teilindikatoren des Gesamtindikators Artenvielfalt und Landschaftsqualität.

Ziele

Für den Teilindikator Agrarlandschaft des Gesamtindikators Artenvielfalt und Landschaftsqualität wurde ein Zielwert ermittelt. Dieser Zielwert beruht auf artspezifischen Bestandsgrößen, die in einem festgelegten zukünftigen Jahr (2030) voraussichtlich erreicht werden, wenn alle notwendigen naturschutzfachlichen Maßnahmen in ausreichendem Umfang umgesetzt werden.

Bei einer Erreichung des Zielwertes des Indikators (= 100%) stehen den Brutvögeln NRWs (und weiteren heimischen Pflanzen- und Tierarten) qualitativ hochwertige Lebensräume der Agrarlandschaft in ausreichender Größe zur Verfügung.

Trendanalyse & Aussagen

Der Teilindikator Agrarlandschaft des Gesamtindikators „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ ist mit einem Zielerreichungsgrad von 68% noch weit vom angestrebten Zielwert 100% entfernt. In den vergangenen zehn Jahren zeigt der Indikatorverlauf keinen statistisch signifikanten Trend. Über den gesamten dargestellten Zeitraum hat sich der Verlauf von einem fallenden zu einem leicht steigenden Trend umgekehrt.

Definition, Datenquellen & Berechnung

Die Ermittlung von Zielwerten erfolgt auf der Grundlage artspezifischer Bestandsgrößen, die in einem festgelegten zukünftigen Jahr (2030) voraussichtlich erreicht werden, wenn alle notwendigen naturschutzfachlichen Maßnahmen in ausreichendem Umfang umgesetzt werden. Die einzelnen artspezifischen Zielwerte werden zu einem Zielwert zusammengefasst.

Die Zielwerte für das Jahr 2030 wurden wie folgt berechnet. Je Vogelart und je ÖFS-Stichprobenfläche wurde das Maximum über die verschiedenen Wiederholungsaufnahmen aus den Jahren 1997 bis 2015 berechnet. Diese stellen die Zielwerte für das Jahr 2030 dar. Bei jeder Indikator-Vogelart wurde dieser Zielwert ins Verhältnis zur Vorkommenshäufigkeit im Jahr 2015 gesetzt. Als Ergebnis ergibt sich für jede Vogelart ein Zielerreichungsgrad in Prozent. Anschließend wird aus allen artspezifischen Einzel-Zielerreichungsgraden das gewichtete Mittel der Erreichungsgrade je Teilindikator gebildet.

Für den Teilindikator Agrarlandschaft wurden folgende Vogelarten als Indikatorarten ausgewählt:

Teilindikator „Agrarland“ (14 Brutvogelarten): Bluthänfling, Feldlerche, Feldsperling, Goldammer, Kiebitz, Neuntöter, Rebhuhn, Schleiereule, Star, Steinkauz, Stieglitz, Turmfalke, Turteltaube, Wiesenpieper

Alle Bestandsgrößen der Indikatorarten werden im Rahmen der Ökologischen Flächenstichprobe NRW (ÖFS) erhoben.

Die Berechnungen erfolgen als Hochrechnung von Daten der ÖFS NRW. Die ÖFS untersucht auf repräsentativen Stichprobenflächen den Zustand und die Entwicklung von Arten und Lebensräumen Nordrhein-Westfalens. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt anhand statistischer Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um tatsächliche Änderungen statt um Schwankungen in der Stichprobe handelt. Auch wenn eine Zeitreihe ansteigt oder abfällt, kann aus statistischer Sicht „kein Trend“ vorliegen, wenn die Zu- oder Abnahmen im Vergleich zum Schwankungsbereich des Trends zu gering ausfallen.

Für den Indikator werden mittels Anwendung statistischer Verfahren zwei Trendaussagen getroffen, die sich hinsichtlich des betrachteten Zeitraumes unterscheiden:

1. Trend über den gesamten Zeitraum seit Beginn der Messungen (1999-2021)

2. Zehn-Jahres-Trend (2012-2021)

Die Trendbewertung und Signifikanzprüfung erfolgt nach der Methode des Umweltbundesamtes für die Indikatoren des Monitoringberichtes zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (Meyer 2018, Umweltbundesamt 2019a und b). Es handelt sich um eine standardisierte Methodik der Indikatorbewertung.

Identifiziert werden bei der Betrachtung der gesamten Zeitreihe (1999 bis 2021) sowohl steigende und fallende Trends als auch quadratische Trends (zum Teil mit einer Trendumkehr). Folgende Trendaussagen sind dabei möglich:

- Steigender Trend

- Fallender Trend

- Steigender quadratischer Trend

- Fallender quadratischer Trend

- Trend mit Trendumkehr (zuerst fallend, dann steigend)

- Trend mit Trendumkehr (zuerst steigend, dann fallend)

- Kein Trend

Die Ermittlung quadratischer Trends ist aus mathematischen Gründen für einen Zeitraum von zehn Jahren nicht sinnvoll. Daher werden für den Zehn-Jahres-Trend ausschließlich lineare Trends berechnet. Folgende Trendaussagen sind möglich:

- Steigender Trend

- Fallender Trend

- Kein Trend

Die Aussage „kein Trend“ bedeutet, dass aus statistischer Sicht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer tatsächlichen Veränderung ausgegangen werden kann. Die Werte des Indikators ändern sich in diesem Fall im Vergleich zum Schwankungsbereich des Trends zu geringfügig.

Literaturangaben:

Meyer, M. (2018): Quantitative Bewertung von Umweltindikatoren. Handbuch zur fachgerechten Bedienung der Anwendung. Hg. v. Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH. Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH. Osnabrück (GWS Discussion Paper Series).

Umweltbundesamt (2019a): Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie der Bundesregierung. Umweltbundesamt. Dessau-Roßlau.

Umweltbundesamt (2019b): Quantitative Bewertung von Umweltindikatoren. UBA Texte 37/2019. Umweltbundesamt. Dessau-Roßlau.

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