Anzahl der erstellten FFH-Maßnahmenpläne

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Der Indikator dokumentiert die Anzahl der Maßnahmenpläne für FFH-Gebiete (in Nordrhein-Westfalen: Maßnahmenkonzepte, MAKO), die seit Anerkennung der Gebiete durch die Europäische Kommission landesweit erstellt wurden. Somit liefert der Indikator eine Information über die qualifizierte naturschutzfachliche Betreuung der insgesamt 517 FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen, die insbesondere auf den Erhalt und die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie abzielt.

Einheit: Der Indikator besteht aus zwei Teilindikatoren. 1. Anzahl der neu erstellten FFH-Maßnahmenpläne; 2. Anteil der erstellten FFH-Maßnahmenpläne bezogen auf alle FFH-Gebiete Nordrhein-Westfalens [%].

Stand und Trend

Bis zum Ende des Jahres 2020 wurden FFH-Maßnahmenpläne für 98% der 517 FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen erstellt.

Bedeutung

Gemäß § 32 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) müssen für alle FFH-Gebiete Maßnahmenpläne erstellt und veröffentlicht werden.

Wesentliches Ziel von FFH-Maßnahmenplänen (in Nordrhein-Westfalen als Maßnahmenkonzepte, MAKO, bezeichnet) ist es, in den FFH-Gebieten eine Verkleinerung der Fläche und eine Verschlechterung des Erhaltungsgrades der Lebensraumtypen nach Anhang I und der Habitate von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie zu vermeiden (Verschlechterungsverbot) sowie den günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen. Darüber hinaus werden auch weitere landesweit wertgebende und schützenswerte Lebensräume und Arten betrachtet (z.B. nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope, Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, weitere wertgebende Arten gemäß Roter Liste). Die FFH-Maßnahmenpläne dienen damit dem Erhalt und der Verbesserung der biologischen Vielfalt in Europa und in Nordrhein-Westfalen.

Für die Erstellung, Aktualisierung und Umsetzung von FFH-Maßnahmenplänen sind in Nordrhein-Westfalen in der Regel die unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Landesbetrieb Wald und Holz zuständig. Das LANUV ist in Abstimmung mit dem Landesumweltministerium für die Methodik der MAKOs sowie deren Dokumentation und Veröffentlichung zuständig und berät bei der Erstellung und Umsetzung.

Ziele

Der Indikator gibt die Anzahl der neu erstellten Maßnahmenpläne für Schutzgebiete von europaweiter Bedeutung gemäß FFH-Richtlinie (FFH-Gebiete) sowie den prozentualen Anteil der erstellten Maßnahmenpläne bezogen auf alle landesweiten FFH-Gebiete wieder. Gemäß § 32 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 der europäischen FFH-Richtlinie müssen für alle FFH-Gebiete Maßnahmenpläne erstellt und veröffentlicht werden. Die Fertigstellung von FFH-Maßnahmenplänen für alle FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen ist gleichermaßen ein Ziel der Biodiversitätsstrategie NRW zur qualitativen Verbesserung der Schutzgebiete. Zukünftig sollen die Pläne sukzessive fortgeschrieben und damit aktualisiert werden.

Trendanalyse & Aussagen

Am Ende des Jahres 2020 lagen für 98% der 517 FFH-Gebiete Nordrhein-Westfalens FFH-Maßnahmenpläne vor. Wurden zwischen 2001 und 2015 durchschnittlich 107 Pläne bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren erarbeitet, waren es im Zeitraum 2016 bis 2020 mit 272 neu erstellten MAKOs mehr als zweieinhalbmal so viele. Die steigende Anzahl an Plänen im Zeitraum 2016 bis 2020 hängt ursächlich insbesondere mit einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission zusammen. Hierbei wurde Deutschland und damit das Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert, bis Ende 2020 für landesweit alle 517 FFH-Gebiete FFH-Maßnahmenpläne zu erstellen.

Definition, Datenquellen & Berechnung

Der Indikator besteht aus zwei Teilindikatoren:

Der Teilindikator „Anzahl der neu erstellten FFH-Maßnahmenpläne“ zeigt die Anzahl der neu erstellten Maßnahmenpläne für europäische FFH-Gebiete bezogen auf einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren. Das Bezugsjahr entspricht dabei dem Datum der Fertigstellung des FFH-Maßnahmenplans. Bei größeren kreisübergreifenden FFH-Gebieten wurden teilweise auch mehrere Teilpläne erstellt, die jeweils als neu erstellter Plan in den Teilindikator einfließen. Die Aktualisierung von bestehenden FFH-Maßnahmenplänen wird für den Indikator ebenfalls als Neuerstellung gewertet. Das Ziel ist es, die Pläne sukzessive fortzuschreiben und damit zu aktualisieren.

Der Teilindikator „Anteil der erstellten FFH-Maßnahmenpläne bezogen auf alle FFH-Gebiete Nordrhein-Westfalens“ basiert auf der Summe der erstellten FFH-Maßnahmenpläne. Er wird dargestellt als prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen (n = 517), für die ein Plan zu erstellen ist. Liegt zukünftig für jedes FFH-Gebiet ein FFH-Maßnahmenplan vor, so steigt der Indikator schließlich auf den Zielerreichungsgrad von 100%.

Verwandte Kenngrößen und Indikatoren