Das Biodiversitätsmonitoring des Landes Nordrhein-Westfalen beobachtet den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt Nordrhein-Westfalens im Sinne der §§ 3 und 5 des Landesnaturschutzgesetzes. Es dokumentiert Veränderungen durch die Bereitstellung von Indikatoren und von Trendentwicklungen ausgewählter Arten und Lebensräume.